Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Einbruchmeldeanlage soll durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern, im Notfall hilfeleistende Dienste, wie den Sicherheitsdienst und /oder die Polizei benachrichtigen, um die Aktionszeit von Einbrechern und Straftätern zu minimieren.
Durch örtlich angebrachte Sirenen und Blitzleuchten werden die unmittelbare Umgebung und anwesende Personen alarmiert.

Man unterscheidet drahtgebundene und funktechnisch vernetzte Anlagen oder eine Mischform aus beiden Technologien.

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Die meisten modernen Einbruchmeldezentralen (EMZ) unterstützen auch die Funktionen einer Überfallmeldung (ÜMA), so dass EMZ und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Gefordert hierbei ist, dass die Überfallmelder auf einer eigenen Meldergruppe angeschaltet und konfiguriert werden. Eine Überfallmeldergruppe ist ständig, auch bei unscharf geschalteter Einbruchmeldeanlage, in Betrieb. Einbruchmeldergruppen werden erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet. Um Falschalarme zu vermeiden gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit. Die Zwangsläufigkeit beim Scharfschalten stellt sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann erfolgen kann, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand (Ruhezustand) befinden, also alle Türen nach aussen verschlossen sind. Bei allen Anlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes, je nach Klassifizierung des Objektes, für mindestens 12, 30 oder 60 Stunden sicherstellen. 

Grundsätzlich wird bei Einbruchmeldeanlagen zwischen vier verschiedenen Sicherheitsgraden unterschieden. Mit Zunahme des Grades der Sicherheitsstufe nimmt auch die Überwindungssicherheit zu. Da eine Alarmanlage des Grades 1 die von der Polizei empfohlenen Anforderungen nicht vollständig erfüllt, wird von Geräten dieser Klassifizierung abgeraten. EMA des Grades 2. sind für Wohnungen und Wohnhäuser vorgesehen. EMA des Grades 3 sind für Wohnhäuser mit einem erhöhten Gefährdungspotential, sowie für Gewerbe- und Behördenobjekte, konzipiert. EMA des Grades 4 sind für Gebäude und Räumlichkeiten vorgesehen, die ein sehr hohes Gefährdungspotential aufweisen.