Brandmeldeanlagen

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von unterschiedlichsten Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert (Brandfallsteuerung). Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, wie z. B.:

 

  • Die Auslösung einer internen Alarmierung (Voralarm), um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt;
  • Das Weiterleiten einer Brandmeldung an eine ständig besetzte Leitstelle der örtlichen Feuerwehr;
  • Die Auslösung einer örtlichen Signalisierung zur Räumung eines Objektes;
  • Das Öffnen von Rauchabzugseinrichtungen;
    • Das Ansteuern von Aufzügen;
    • Das Schließen von Türen sogenannten Feuerschutzabschlüssen;
    • Das Auslösen einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage.

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Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zum Detektieren eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässchens). In Deutschland werden für die Planung, den Einbau und die Instandhaltung bauordnungsrechtlich geforderter Brandmeldeanlagen in der Regel die Vorgaben der DIN 14675, der DIN VDE 0833-2, der technischen Anschaltbedingungen der Feuerwehr (TAB) und der Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) herangezogen.  Versicherungstechnisch geforderte Anlagen müssen den Anforderungen der VdS 2095 entsprechen. Die einzelnen Bauteile der BMA selbst, sind in der Normenreihe DIN EN 54 definiert. 

Rauchwarnmelder schützen Leben! 

In Deutschland müssen auch Wohnflächen gemäß DIN 14676 (Rauchmelderpflicht), mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Diese Rauchwarnmelder bestehen aus einer die Rauchgase detektierenden Einheit und einer lokal alarmierenden Sirene.